Justizminister Buschmann will das Namensrecht ändern und hat einen Gesetzentwurf veröffentlicht. Welche (Ehe-)Namen bald möglich sein könnten – die wichtigsten Fragen und Antworten.
Flexibel wie Beton, zeitgemäß wie ein Kohleofen – so beschreibt Bundesjustizminister Marco Buschmann das derzeitige deutsche Namensrecht. Bei Ehepaaren kann bisher nur einer einen Doppelnamen tragen, nicht die ganze Familie. Unverheiratete Eltern müssen sich bei ihrem Kind für einen Nachnamen entscheiden. Das und andere Punkte will der FDP-Politiker ändern und hat einen entsprechenden Gesetzentwurf veröffentlicht.
Eins vorweg: Jeder kann weiterhin alles so handhaben wie bisher, zum Beispiel den Namen der Ehepartnerin oder des Partners annehmen, aber es soll nach dem Willen der Ampelkoalition neue, weitere Möglichkeiten geben. Die wichtigsten Fragen und Antworten.Verheiratete Paare sollen laut Gesetzentwurf in Zukunft als gemeinsamen Familiennamen einen Doppelnamen wählen können. Den erhalten dann auch ihre gemeinsamen Kinder.
Auch verheiratete Paare, bei denen jeder weiter seinen Namen führt, sollen ihren Kindern einen gemeinsamen Doppelnamen geben können.Für alle, die jetzt schon verheiratet sind und bereits einen Familiennamen ausgewählt haben, soll es Übergangsregelungen geben. Sie sollen die Möglichkeit haben innerhalb einer Frist, ihren Namen zu einem Doppelnamen zu machen. Auch beim Nachnamen von Kindern soll es laut Referentenentwurf solche Übergangsregeln geben.
Auch sollen Erwachsene, die adoptiert werden, ihren bisherigen Familiennamen behalten können und nicht mehr automatischen den Namen der Person, die sie adoptiert annehmen müssen. Das Bundesjustizministerium hat auf seiner Homepage weitere Infos und Beispiele zusammengefasst.Die Grünen hatten vor kurzem ins Spiel gebracht, zwei Nachnamen für den neuen gemeinsamen Namen verschmelzen zu können.
Das Bayerische Justizministerium unterstützt grundsätzlich eine Namensrechts-Reform und teilt die Meinung Buschmanns, dass das geltende Namensrecht zu unflexibel und teils in sich widersprüchlich sei. Bayerns Familienministerin Ulrike Scharf ist skeptischer. Sie sagte dem BR: "Die Familien dürfen in der Debatte um die Namensrechtsreform nicht vergessen werden. Sie kommen mir bisher zu kurz und werden nicht bedacht.
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