Der August bringt einige Neuerungen für Verbraucherinnen und Verbraucher.
Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat das Ermittlungsverfahren gegen einen ehemaligen Lehrer am Burkhart-Gymnasium in Mallersdorf-Pfaffenberg eingestellt. Grund: Ein Tatnachweis ist nicht zu führen.
Wie die Staatsanwaltschaft am frühen Donnerstagnachmittag mitteilt, lag dem ehemaligen Lehrer zur Last, im Sommer 2023 gegenüber der Süddeutschen Zeitung nichtöffentlich zugängliche Informationen aus einem disziplinarischen Vorgang gegen den damaligen Schüler Hubert Aiwanger weitergegeben zu haben. Dazu ist er laut Staatsanwaltschaft nicht befugt gewesen.
Wie die Staatsanwaltschaft weiter berichtet, hat insbesondere die Süddeutsche Zeitung auf Anfrage mitgeteilt, dass man aus Gründen des Redaktionsgeheimnisses und des Quellenschutzes in dieser Sache keine Angaben machen könne. Der Beschuldigte hat von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht.Nachdem eine weitere Sachaufklärung nicht möglich ist, war das Verfahren unter Beachtung des Zweifelsgrundsatzes einzustellen.
Soweit dem Beschuldigten zudem die Straftatbestände der Verletzung von Privatgeheimnissen und verschiedene Beleidigungsdelikte zur Last lagen, wurde von keinem der Antragsberechtigten der für eine Strafverfolgung zwingend erforderliche Strafantrag gestellt. Der Beschuldigte hat gegenüber der Pressestelle der Staatsanwaltschaft Regensburg darauf hingewiesen, dass er selbst nie Hubert Aiwanger oder dessen Bruder persönlich unterrichtet habe.
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