Bis mindestens 2046 soll bei den früheren deutschen Kernkraftwerken Atommüll gelagert werden. Die obersten bayerischen Verwaltungsrichter sehen dabei keine Sicherheitsprobleme.
Die Genehmigung des Atommüll-Zwischenlagers im bayerischen Gundremmingen wird nicht aufgehoben. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München hat erneut eine entsprechende Klage abgewiesen. Die Richter hatten über die Klagen von Grundstückseigentümern aus der Umgebung des Kernkraftwerk s zu entscheiden. Die vor mehr als 20 Jahren erteilte Genehmigung für das Lager für verbrauchte Brennelemente bleibt damit weiterhin in Kraft, teilte der VGH mit.
Denn bereits im Jahr 2006 waren zum Start der Einlagerung Klagen gegen das Lager im schwäbischen Gundremmingen sowie die beiden anderen Zwischenlager in Bayern abgewiesen worden. Die Kläger in dem aktuellen Verfahren sahen dennoch nach wie vor ihre Sicherheit gefährdet. Sie kritisierten, dass die Risiken eines Flugzeugabsturzes auf das Lager und der Beschuss durch Terroristen nicht hinreichend geprüft worden sei.
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