Gericht: Grünes Licht für Atommüll-Zwischenlager Gundremmingen

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Würde das atomare Zwischenlager in Gundremmingen einem gezielten Terrorangriff oder Flugzeugabsturz standhalten? Über diese Frage hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München verhandelt. Nun gab er seine Entscheidung bekannt.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass das atomare Zwischenlager in Gundremmingen weiter betrieben werden darf. Nach Auffassung des Gerichts ist die erforderliche Vorsorge gegen Schäden gewährleistet. Mehrere Anwohner hatten gegen das Zwischenlager geklagt. Ihrer Ansicht nach ist das hoch radioaktive Material nicht ausreichend vor einem Terrorangriff oder einem Flugzeugabsturz geschützt.

Mut machte den schwäbischen Klägern ein Urteil in Norddeutschland. 2013 entschied das Oberverwaltungsgericht Schleswig einen ähnlichen Fall anders. Die Erlaubnis für das Standortzwischenlager in Brunsbüttel wurde wegen Defiziten aufgehoben. Es ging unter anderem um die Frage, ob das Lager terroristischen Angriffen wie einem gezielten Absturz eines Airbus A380 standhalten würde.

"Die Zwischenlager der BGZ zählen zu den bestgesicherten Anlagen in Deutschland", sagte Unternehmenssprecher Burghard Rosen. Der Schutz gegen Terror werde ständig geprüft und die Gebäude bei Bedarf nachgerüstet. Selbst bei einem von Terroristen verursachten Absturz eines Flugzeugs gebe es keine Gefahr für die Menschen in der Region.

Die Gesellschaft für Zwischenlagerung forscht mit internationalen Teams, wie sich der Castor oder bestimmte Dichtungen am Deckel des Behälters im Laufe der Jahre verändern. An der Technischen Universität München wird beispielsweise untersucht, wie Brennelemente altern. Das Forschungsprojekt ist auf Dauer angelegt.

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