Gericht hat keine Bedenken bei Änderung der Fraktionsgröße

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Gericht hat keine Bedenken bei Änderung der Fraktionsgröße
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Die Änderung der Mindestgröße von Fraktionen im Nürnberger Stadtrat ist aus Sicht des Verwaltungsgerichts Ansbach rechtmäßig. Die AfD-Fraktion hatte nach einer Änderung der Geschäftsordnung beklagt, die neue Regelung gehe missbräuchlich zu ihren Lasten. Dem sei das Gericht aber nicht gefolgt, teilte ein Gerichtssprecher mit.

Aus Sicht des Gerichts verstößt die Änderung weder gegen höherrangiges Recht noch liege ein Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten vor, zitiert die Stadt aus dem Gerichtsbeschluss. Die Festlegung einer Mindestgröße verfolge einen legitimen Zweck und erscheine unbedenklich. Ein AfD-Stadtrat hatte im Herbst die Fraktion seiner Partei verlassen und so etwa bei Fragen zur Größe und Besetzung von Ausschüssen für Unklarheit gesorgt. Die AfD beklagte nach der Änderung einen Versuch, ihre Rechte im Stadtrat zu beschneiden.

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