Das Unternehmen müsse die Gesundheit der übrigen Beschäftigten berücksichtigen. 2G Corona
Eine Musicaldarstellerin aus Berlin ist mit einer Kündigungsschutzklage im Zusammenhang mit einer unternehmensinternen 2G-Pflicht gescheitert. Das Arbeitsgericht in der Hauptstadt gab in dem Rechtsstreit nach eigenen Angaben vom Mittwoch dem von der Frau verklagten Arbeitgeber Recht.
Die Frau hatte nach Gerichtsangaben eine arbeitsrechtlich unzulässige „Maßregelung“ und einen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz beklagt. Dies sahen die Richter aber anders. Sie argumentierten, dass die Haltung der Firma keine Maßregelung aufgrund einer persönlichen Entscheidung gegen eine Coronaimpfung sei. Die Festlegung auf ein 2G-Modell sei vielmehr eine zulässige unternehmerische Entscheidung.
Laut Gericht hatte die Darstellerin angeboten, statt einer Impfung täglich einen Coronatest vorzulegen. Damit wäre nach Auffassung der Richter aber eine stärkere Beeinträchtigung der Betriebsabläufe und ein höheres Risiko für Personalausfälle verbunden, weil ungeimpfte Beschäftigte bei Infektionen strengeren Quarantäneregeln unterlägen.
Die Klägerin könne nicht verlangen, dass die Firma wegen ihr ein mit einem „höheren Kosten- und Personalaufwand“ verbundenes Schutzkonzept umsetze. Das Unternehmen müsse außerdem die Gesundheit der übrigen Beschäftigten berücksichtigen, betonte das Gericht. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Dagegen kann Berufung eingelegt werden.
Deutschland Neuesten Nachrichten, Deutschland Schlagzeilen
Similar News:Sie können auch ähnliche Nachrichten wie diese lesen, die wir aus anderen Nachrichtenquellen gesammelt haben.
Ist eine Kündigung per WhatsApp gültig?Eine Kündigung muss schriftlich versendet werden, damit sie gültig ist. Was aber, wenn ein Foto des Kündigungsschreibens per Whatsapp ankommt?
Weiterlesen »
Der frühe Vogel... Wer um diese Uhrzeit aufsteht, ist laut Studie am erfolgreichstenLaut einer Umfrage sind Menschen, die zu einer bestimmten Uhrzeit ihren Wecker stellen, am produktivsten und zufriedensten. Aber Achtung: Es ist ganz schön früh…
Weiterlesen »
Verkürzung des Genesenenstatus auf drei Monate ist doch rechtensDas Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erklärt Eilanträge gegen die Verkürzung des Genesenenstatus für ungültig. Den Anträgen hatte das Verwaltungsgericht im Februar noch stattgegeben und den Klägern den alten Status von sechs Monaten zugesprochen.
Weiterlesen »
Russland-Krise: RB Leipzig-Boss Mintzlaff kämpft mit den Tränen'Wir haben wahrgenommen, dass viel diskutiert wurde, wie sich RB verhält', sagte .RBLeipzig-Chef Oliver Mintzlaff vor dem .DFB_Pokal-Spiel gegen .Hannover96 DFBPokal H96RBL
Weiterlesen »
Michael Schumacher: Einzigartiges Formel-1-Andenken wird bei „Bares für Rares“ verkauftMichael Schumacher ist einer der größten Formel-1-Helden aller Zeiten. Ein Andenken mit seiner Unterschrift wurde nun bei „Bares für Rares“ verkauft.
Weiterlesen »