Gericht: Regeln für 6,55 Milliarden schwere 5G-Frequenzauktion sind rechtswidrig

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Gericht: Regeln für 6,55 Milliarden schwere 5G-Frequenzauktion sind rechtswidrig
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Das Verkehrsministerium hat bei der 5G-Versteigerung 2019 mit Netzbetreibern gekungelt, hat ein Gericht entschieden. Der Regulierer muss den Fall neu aufrollen.

Großer juristischer Erfolg für die Telekommunikationsfirmen EWE TEL und Freenet : Die Regeln der Bundesnetzagentur für die Mobilfunk -Frequenzauktion 2019 waren rechtswidrig, entschied das Verwaltungsgericht Köln am Montag. Die Regulierung sbehörde muss nun neu über die Auflagen für die Lizenznehmer entscheiden und neue Bescheide für das Verfahren ausstellen .

EWE und Freenet begründeten ihre Klagen mit schwerwiegenden Fehlern der Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur. Das Verfahren sei insbesondere durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur unter Leitung des damaligen Ressortchefs Andreas Scheuer in rechtswidriger Weise beeinflusst worden.

Norbert Westfal, Sprecher der Geschäftsführung von EWE TEL, begrüßte die Entscheidung. "Diese stärkt nicht nur eine unabhängige Bundesnetzagentur, sondern vor allem den Wettbewerb im Mobilfunkmarkt." Der Regulierer müsse seine Entscheidung zur Diensteanbieterverpflichtung "kritisch prüfen". Nun bestehe die Chance, die massiven Wettbewerbsprobleme im Rahmen einer neuen Vergabeentscheidung angemessen zu berücksichtigen.

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