München (lby) - Zum Schutz vor zu großem psychischem Druck von «Abweichlern» hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) der Protokollpraxis bei
Welche Namen müssen nach einer namentlichen Abstimmung in einem Stadt- oder Gemeinderat im Protokoll auftauchen? In Windischeschenbach waren es bisher nur die der"Abweichler". Das ist rechtswidrig. der Protokollpraxis bei namentlichen Abstimmungen in Stadt- und Gemeinderatssitzungen strengere Regeln auferlegt.
Nach einer kommunalaufsichtlichen Überprüfung dieser Praxis hatte das Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab die Stadt aufgefordert, die Regelung aus der Geschäftsordnung des Stadtrats zu entfernen. Dagegen hatte die Stadt bereits im vergangenen Jahr beimRegensburg geklagt, jedoch ohne Erfolg, weshalb der Fall nun beim Verwaltungsgerichtshof landete. Doch auch hier scheiterte die Stadt, das Gericht ließ keine Berufung gegen das Urteil zu.
Denn so seien die mit "Nein" stimmenden Ratsmitglieder auch für Außenstehende leichter identifizierbar. Sie könnten in der Öffentlichkeit leichter zur Verantwortung gezogen werden als die – zunächst namenlosen – mit "Ja" Stimmenden. Vor allem beimit nur wenigen Gegenstimmen könne die einseitige namentliche Erfassung einen psychologischen Druck erzeugen, nicht als einer von wenigen "Abweichlern" markiert zu werden.
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