Reaktion auf Karlsruher Urteil: Wahlrechts-Urteil: SPD sieht keinen akuten Handlungsbedarf

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Berlin - Die SPD sieht keine Notwendigkeit, nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts sofort das Wahlrecht zu ändern. «Aktuell ist kein akuter

Karlsruhe hat entschieden. Das neue Wahlrecht ist teils verfassungswidrig. Gibt es noch vor der Bundestagswahl 2025 eine Reform der Reform? Klar ist: Nach der Wahl will die CSU noch viel mehr ändern.sieht keine Notwendigkeit, nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts sofort das Wahlrecht zu ändern. "Aktuell ist kein akuter gesetzgeberischer Handlungsbedarf nötig", sagte der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dirk Wiese dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.

Diese Regelung hat das Gericht jetzt vorerst wieder in Kraft gesetzt, bis der Gesetzgeber eine Neuregelung verabschiedet hat. Ein weiteres Kernstück der Wahlrechtsreform, die Begrenzung desauf 630 Abgeordnete und den Wegfall der sogenannten Überhang- und Ausgleichsmandate, haben die Karlsruher Richter dagegen bestätigt.

Damit ist für die Zahl der Sitze im Parlament künftig allein das Zweitstimmenergebnis einer Partei entscheidend - auch dann, wenn sie mehr Direktmandate geholt hat. In dem Fall gehen die Wahlkreisgewinner mit den schlechtesten Erststimmenergebnissen leer aus.

Kritik an dem Urteil kam aber auch vom früheren Bundestagspräsidenten Norbert Lammert. "Das Einzige, was der normale Wähler am deutschen Wahlsystem versteht, ist, dass er mit seiner Erststimme den Wahlkreisvertreter bestimmt. Und genau dieser einzige transparente Teil des Wahlsystems wird jetzt relativiert", sagte der CDU-Politiker dem RND.

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