Der Verkauf von Siegeln hat sich in den letzten Jahren zu einer beträchtlichen Einnahmequelle für manche Verlage entwickelt. Doch aus Sicht des Landgerichts München handelt es sich beim 'Ärzte-Siegel' von 'Focus' um Irreführung.
Der Verkauf von Siegeln hat sich in den letzten Jahren zu einer beträchtlichen Einnahmequelle für manche Verlage entwickelt. Doch aus Sicht des Landgerichts München handelt es sich beim"Ärzte-Siegel" von"Focus" um Irreführung.Die Wettbewerbszentrale war mit einer Klage gegen den Burda-Verlag hinsichtlich des Verkaufs sogenannter"Ärzte-Siegel" erfolgreich.
Aus Sicht der 4.
Der Verbraucher erwarte, führt das Gericht weiter aus, dass"ein mit einem Prüfzeichen versehenes Produkt oder eine Dienstleistung von einer neutralen und fachkundigen Stelle auf die Erfüllung von Mindestanforderungen anhand objektiver Kriterien geprüft wurde und bestimmte, von ihm für die Güte und Brauchbarkeit der Ware als wesentlich angesehener Eigenschaften aufweisen.
Auf die Pressefreiheit oder dass der Verkauf zur Finanzierung des journalistischen Angebots nötig sei, könne sich Burda dabei nicht berufen. Medien seien"zwar regelmäßig darauf angewiesen, sich durch Anzeigen zu finanzieren, nicht jedoch durch die Vergabe von Prüfsiegeln gegen ein nicht unerhebliches Entgelt".
Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht, Burda hat bereits angekündigt, in Berufung zu gehen. Gegenüber der dpa teilte der Verlag mit, dass die Ärztelisten"auf Basis einer qualitativ hochwertigen Methodik von einem Expertenteam im Gesundheitssektor erstellt" würden. Dass dabei auch subjektive Kriterien herangezogen würden, bestreitet man nicht.
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