Ein Importeur klagt gegen den Verkauf von Dubai-Schokolade, die nicht aus Dubai stammt. Aldi Süd wird von einem Gericht in Köln dazu gezwungen, den Verkauf seiner Dubai-Schokolade vorläufig einzustellen. Lidl hingegen darf seine Dubai-Schokolade weiter verkaufen. Aldi Süd legt Widerspruch gegen den Verkaufsstopp ein, während der Importeur gegen das Urteil des Frankfurter Gerichts in Erwägung zieht, Beschwerde einzureichen.
Ein Importeur wehrt sich juristisch gegen Dubai-Schokolade , die nicht aus Dubai stammen. Vor Gericht bekommt er einmal Recht und einmal nicht. Aldi will die ausgesprochene Niederlage nicht einfach so hinnehmen. Der Vertriebler überlegt hingegen, ob er gegen den neuen Beschluss vorgeht. Aldi Süd wehrt sich gegen das verhängte Verkaufsverbot für seine Dubai-Schokolade . Der Discounter hat Widerspruch gegen die Entscheidung des Landgerichts Köln eingelegt, wie eine Sprecherin sagte.
Das Landgericht Köln hatte kürzlich eine einstweilige Verfügung gegen Aldi Süd erlassen, die dem Unternehmen den Verkauf der Schokolade vorläufig verbietet. Ein Produkt darf in Deutschland demnach nur dann als 'Dubai-Schokolade' oder ähnlich bezeichnet werden, wenn es in Dubai hergestellt wurde oder einen sonstigen geografischen Bezug zu Dubai hat, hieß es im Beschluss. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass Verbraucher irregeführt werden. Die Schokoladentafeln von Aldi Süd wurden in der Türkei produziert, was auf deren Rückseite angegeben war. Geklagt hatte der Süßwarenimporteur Andreas Wilmers, der in Dubai hergestellte Schokolade der Marke Fex in Deutschland verkauft. Wenn Dubai-Schokolade draufsteht, müsse sie auch von dort kommen, moniert der Unternehmer. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass Verbraucher irregeführt werden könnten. Der Unternehmer hatte auch Lidl wegen des Verkaufs von Dubai-Schokolade abgemahnt - dies allerdings ohne Erfolg. Das zuständige Landgericht Frankfurt wies den Unterlassungsantrag gegen Lidl in dieser Woche zurück. Der Discounter darf seine Dubai-Schokolade weiterhin verkaufen. Im Beschluss hieß es, dass man der Begründung des Landgerichts Köln 'nicht in dieser Allgemeinheit' folgen könne. Der Gebrauch des Zusatzes 'Dubai' habe sich zu einem Gattungsbegriff gewandelt, schrieben die Richter in ihrem Beschluss. Kunden würden bei der Lidl-Schokolade demnach nicht zwingend davon ausgehen, dass die Einzelbestandteile aus Dubai stammten oder das Gesamtprodukt dort hergestellt worden sei. Argumentiert wird auch mit der Aufmachung der Schokolade und der angegebenen Herkunftsbezeichnung: 'mit Schokolade, Pistazien und Kadayif aus EU-/Nicht-EU'. Die Lidl-Schokolade trage eine durchgehend in deutscher Sprache verfasste Aufschrift. Anders als bei Aldi Süd fehlten Gestaltungsmerkmale, die auf eine Herkunft auf Dubai hindeuteten. Die Lidl-Werbung weise zudem auf eine 'Qualitäts-Eigenmarke' hin. Dies wirke dem Eindruck entgegen, das Produkt stamme aus Dubai. Die Richter beschlossen, dass die Aufmachung von Lidls Schokolade ausreicht, um zu verstehen, dass die Tafeln nicht aus Dubai kommen. Die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt ist bislang nicht rechtskräftig. Süßwarenimporteur Wilmers kann Beschwerde dagegen einlegen. Dies werde noch geprüft, sagte er auf Nachfrage. Aldi Süd wollte das Lidl-Verfahren nicht kommentieren. Es gebe keinen Zusammenhang mit dem Widerspruch gegen die Entscheidung des Landgerichts Köln, sagte die Aldi-Sprecherin.
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