Im Klimaschutzgesetz sind Vorgaben zur Reduktion der Emissionen festgelegt. Die Umwelthilfe will die Bundesregierung nun vor Gericht zu mehr Maßnahmen zwingen, damit die Ziele auch erreicht werden.
Die Regelungen des Bundes zum Klimaschutz stehen heute vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg auf dem Prüfstand. In zwei Verfahren fordern die Deutsche Umwelthilfe sowie drei andere Kläger von der Bundesregierung ein Klimaschutzprogramm, das eine Einhaltung der gesetzlich festgelegten Ziele beim Klimaschutz auch wirklich sicherstellt.
Eine wesentliche Forderung seines Vereins ist ein Tempolimit auf Autobahnen Tempo 100, auf anderen Straßen außerhalb von Ortschaften Tempo 80 und innerorts Tempo 30. Erste Klage war erfolgreich Maßgeblich bei der Klage ist das aktuelle Klimaschutzgesetz, das die Ampel-Koalition demnächst ändern will. Es schreibt für jeden Sektor jährliche Ziele zur Senkung der schädlichen Treibhausgase vor.
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