Im Klimaschutzgesetz sind Vorgaben zur Reduktion der Emissionen festgelegt. Die Umwelthilfe will die Bundesregierung nun vor Gericht zu mehr Maßnahmen zwingen, damit die Ziele auch erreicht werden.
Im November 2023 hatte das OVG Berlin-Brandenburg geurteilt, dass die Regierung ein Klima-Sofortprogramm in den Sektoren Verkehr und Gebäude auflegen muss.Im Klimaschutzgesetz sind Vorgaben zur Reduktion der Emission en festgelegt. Die Umwelthilfe will die Bundesregierung nun vor Gericht zu mehr Maßnahmen zwingen, damit die Ziele auch erreicht werden.
Nach Einschätzung der Umwelthilfe reicht das im vergangenen Oktober beschlossene Klimaschutzprogramm 2023 nicht aus, um die im Klimaschutzgesetz gesteckten Reduktionsziele zu erreichen. Das gelte sowohl sektorübergreifend für Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Landwirtschaft als auch für den Verkehr oder den Sektor Landnutzung und Forstwirtschaft.
Auf Grundlage des Gesetzes war die Umwelthilfe schon einmal juristisch gegen die Bundesregierung vorgegangen und hatte im November 2023 einen Sieg errungen. Damals hatte das OVG Berlin-Brandenburg geurteilt, dass die Regierung ein Klima-Sofortprogramm in den Sektoren Verkehr und Gebäude auflegen muss. Dagegen läuft die Revision beim Bundesverwaltungsgericht.
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