Niederlage für die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und den Naturschutzbund (NABU): Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat Klagen der Umweltverbände gegen die Genehmigung der Gaspipeline vom Hafen Sassnitz-Mukran auf Rügen nach Lubmin abgewiesen.
Grünes Licht vom Gericht: Die rund 50 Kilometer lange Gaspipeline, die das LNG-Terminal in Mukran an das Gasfernleitungsnetz in Lubmin östlich von Greifswald anbinden soll, kann voraussichtlich wie vom Betreiber Deutsche ReGas geplant. Das Bundesverwaltungsgericht hat am Donnerstag mehrere Klagen der DUH und des NABU gegen die Betriebsgenehmigung abgewiesen.
Auch die von der DUH und dem NABU vorgebrachten Verletzungen umweltbezogener Rechtsvorschriften liegen laut den Leipziger Richtern nicht vor. Das Vorhaben sei mit den rechtlichen Vorgaben zur Anlagensicherheit sowie zum Wasser- und Naturschutzrecht vereinbar. Unter Berufung auf das LNG-Beschleunigungsgesetz habe das Bergamt Stralsund außerdem auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung verzichten dürfen.
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