Das Bündnis Sahra Wagenknecht muss doch in die Sendung zur Europawahl am Freitag eingeladen werden. Das entschied ein Gericht am Mittwoch.
Das Bündnis Sahra Wagenknecht muss doch in die Sendung zur Europa wahl am Freitag eingeladen werden. Das entschied ein Gericht am Mittwoch.Das OVG erklärte, die Partei könne wegen des allgemeinen verfassungsrechtlichen Gebots der abgestuften Chancengleichheit politischer Parteien die Teilnahme an der „Wahlarena 2024 Europa “ beanspruchen. Das dargelegte Sendungskonzept rechtfertige die Nichtberücksichtigung der BSW nicht.
Eine Teilnahme eines Vertreters der Antragstellerin zwinge den WDR zudem nicht dazu, von seinem redaktionellen Sendungskonzept erheblich abzuweichen, erklärte das Gericht. Warum die Teilnahme eines achten Gastes die Umsetzung oder Attraktivität der 90-minütigen Sendung entgegenstehen sollte, sei nicht erkenntlich. Der BSW-Spitzenkandidat ist der ehemalige Linken-Politiker
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