Das Innenministerium muss dem Online-Portal „Nius“ Auskunft erteilen. Das entscheidet das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Hintergrund des Prozesses war die Frage, gegen welche Medien die Regierung vorgeht.
Das Bundesinnenministerium von Nancy Faeser muss dem Nachrichtenportal „Nius“ Auskunft darüber erteilen, gegen welche Journalisten es im Jahr 2022 mit einem Unterlassungsbegehren vorgegangen ist. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Montag, wie „“ berichtet. Damit gab es dem Antrag von „Nius“, dessen geschäftsführender Betreiber Julian Reichelt ist, auf Erlass einer einstweiligen Anordnung statt.
Zuvor hatte „Nius“ alle Bundesministerien angefragt, ob es seit Antritt der Ampel-Regierung gerichtliche oder außergerichtliche Unterlassungsbegehren gegen Medien oder Journalisten gegeben habe und wenn ja, weswegen. Ziel des Portals war es eigenen Angaben zufolge herauszufinden, ob der Staat generell verstärkt gegen mediale Äußerungen vorgehe oder „Nius“ dabei im Fokus stehe.
Die Richter stellten zudem fest, dass es ein „neues Phänomen“ sei, dass die Bundesregierung mithilfe externer Anwälte gegen regierungskritische Berichterstattung vorgehe. An diesem bestehe großes öffentliches Interesse. Mit der verpflichtenden Auskunft des Innenministeriums könnten sich dem Gericht zufolge Hinweise ergeben, ob die Ampel-Regierung „gezielt gegen bestimmte Journalisten“ vorgehe und ob sich daraus „ein Muster ableiten“ lasse.
Zudem stellte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg laut „Welt“ in seiner Begründung klar, dass der presserechtliche Auskunftsanspruch genauso für das Portal „Nius“ wie für die Presse und den Rundfunk gelte. Das Portal sei wegen seines journalistisch-redaktionellen Angebots dem Auskunftsanspruch von Presse und Rundfunk im funktionalen Sinn gleichzustellen.
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