Haushaltsnahe Aufwendungen erst nach Einzug absetzbar

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Haushaltsnahe Aufwendungen erst nach Einzug absetzbar
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Ob Gartenarbeit oder Putzhilfe: Wer im eigenen Haushalt professionelle Unterstützung bekommt, kann Teile der anfallenden Kosten von der Steuer absetzen. Unter bestimmten Bedingungen jedenfalls.

Gerade im Frühjahr ist im Garten viel zu tun. Wer die Arbeiten nicht selbst verrichten kann oder will, beauftragt dafür gerne Profis. Die Kosten können steuerlich geltend gemacht werden - sie gehören in die Anlage «Haushaltsnahe Aufwendung en» der Steuererklärung. Wichtig ist aber: Sie müssen die Immobilie zu dem zugehörigen Garten bereits bewohnen. Andernfalls wird Ihnen der Steuerabzug versagt.

Handwerkerleistungen von Dienstleistungen abgrenzen Egal, ob der Garten erst hergestellt werden muss oder nur umgestaltet werden soll: Erd- und Pflanzarbeiten können als Handwerkerleistungen von der Steuer abgesetzt werden. Genauer gesagt werden 20 Prozent der gezahlten Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten berücksichtigt - bis zu einem Höchstbetrag von 1200 Euro.

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