Höcke wegen SA-Parole zu Geldstrafe verurteilt

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Halle (Saale) - Thüringens AfD-Landeschef Björn Höcke ist im Prozess um die Verwendung einer verbotenen SA-Parole vom Landgericht Halle (Saale) zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen á 130 Euro verurteilt

Halle - Thüringens AfD-Landeschef Björn Höcke ist im Prozess um die Verwendung einer verbotenen SA-Parole vom Landgericht Halle zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen á 130 Euro verurteilt worden.

Dass die Verteidigung für den Fall einer Verurteilung bereits mit Rechtsmitteln gedroht habe, sei ihm völlig egal, so der Richter."Wir sind hier völlig unabhängig". Höckes Anwalt Vosgerau hatte in seinem Plädoyer gesagt, im Falle einer Verurteilung zunächst bis zum Bundesverfassungsgericht und notfalls auch bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu gehen.

Bei den abschließenden Plädoyers forderte die Staatsanwaltschaft eine Gefängnisstrafe von 6 Monaten für Höcke, obwohl das Gericht schon am ersten Verhandlungstag angedeutet hatte, dass maximal eine Geldstrafe in Frage komme. Nach Vorstellung der Ankläger sollte die Strafe für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden, außerdem solle Höcke 10.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.

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