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Die von der Staatsregierung bewusst hoch angesetzten Bußgelder bei Verstößen gegen das Cannabis-Gesetz werden im Freistaat bisher nur selten ausgesprochen. Im Schnitt gab es in ganz Bayern bislang nur drei Verstöße pro Tag, die vom neuen Bußgeldkatalog erfasst werden: Wie das Innenministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte, registrierte die Polizei seit dem Inkrafttreten des Gesetzes am 1. April bis Donnerstag, 18.
Der stellvertretende Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft in Bayern, Thorsten Grimm, hatte vergangene Woche viel Unklarheit bei der Auslegung der Gesetze beklagt:"Die Kollegen befinden sich in einer großen Blase der Unsicherheit." Es scheine auch auf Konsumentenseite unklar zu sein, wo gekifft werden dürfe und wo nicht."Das macht es auch für die Polizei so schwierig, zu kontrollieren", sagte Grimm.
Ein Sprecher des bayerischen Innenministeriums betonte am Donnerstag, die Polizei kontrolliere nicht nur die im Bußgeldkatalog erwähnten Verstöße, sondern die Einhaltung aller relevanten Cannabis-Regeln:"Dabei sind selbstverständlich besonders Straftatbestände im Blick." Von 1. bis 18. April seien bei der bayerischen Polizei rund 250 Anzeigen zu Straftaten im Zusammenhang mit Cannabis erfasst worden.
Zuletzt hatte der Freistaat angekündigt, weitere Kiff-Verbote für konkrete Bereiche zu erlassen. Verboten werden soll demnach das Kiffen auf Volksfesten und in Biergärten. Auch im Englischen Garten und dem Hofgarten Bayreuth soll das Kiffen gänzlich untersagt sein.
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