Arbeitsrecht: Was der Wegfall der Corona-Arbeitsschutzverordnung fürs Homeoffice bedeutet
Die Corona-Arbeitsschutzverordnung ist früher als erwartet weggefallen. Bundeseinheitliche Regeln seien nicht mehr nötig. Was das für Sie bedeutet.
Vor knapp drei Jahren ist die Corona-Pandemie ausgebrochen, das Leben der Menschen weltweit wurde beeinflusst – so auch die. Schutzmaßnahmen und Homeoffice-Regelungen sollten die Verbreitung der Krankheit eindämmen. Offiziell beendet ist die Corona-Pandemie nicht, allerdings gehen Infektionszahlen zurück und Maßnahmen werden fallengelassen. Am 25. Januar beschloss die Bundesregierung in einer Kabinettssitzung das Ende der Corona-Arbeitsschutzverordnung zum 02. Februar 2023.
Angesichts der Tatsache, dass durch die zunehmende Immunität in der Bevölkerung die Anzahl der Neuerkrankungen stark fällt, sind bundesweit einheitliche Vorgaben zum betrieblichen Infektionsschutz nicht mehr nötig.Die Corona-Arbeitschutzverordnung war seit dem 01.
Bei der Arbeit aus dem Homeoffice hat sich Ihre Tagesstruktur vermutlich ein bisschen verändert. Vielleicht haben Sie länger geschlafen oder mit einer bequemen Jogginghose gearbeitet.
und kreative Prozesse würden seiner Meinung nach besser im Büro gelingen, allerdings sollte dauerhafte Präsenz im Büro nicht das Ziel sein.
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