Justiz: Urteil gegen Ex-Schulleiter wegen Missbrauchs rechtskräftig

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Karlsruhe/Fulda - Das Urteil des Landgerichts Fulda gegen einen ehemaligen Grundschulleiter wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs ist

Über Jahre verging sich ein früherer Grundschul- und Chorleiter an Kindern und Jugendlichen und wurde dafür zu Haft mit Sicherungsverwahrung verurteilt - zu Recht, wie der Bundesgerichtshof befand.gegen einen ehemaligen Grundschulleiter wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs ist rechtskräftig. Auf die Revision des Angeklagten sei der umfangreiche Schuldspruch zwar in zwei Punkten korrigiert worden und eine Einzelstrafe entfalle, teilte der Bundesgerichtshof mit.

Das Landgericht Fulda hatte den damals 48 Jahre alten ehemaligen Grundschulleiter wegen mehrfachen schweren sexuellenund anderer Delikte Anfang Juni vergangenen Jahres zu sieben Jahren Haft verurteilt und die Sicherungsverwahrung angeordnet, weil der Mann nach Ansicht des Gerichts weiter eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle. Das Gericht hatte es als erwiesen angesehen, dass sich der Mann in über 90 Fällen an Kindern und Jugendlichen sexuell vergangen habe.

Die Öffentlichkeit war wegen des Schutzes der noch minderjährigen Opfer über weite Strecken von dem Prozess ausgeschlossen worden. Auch die Urteilsbegründung war teils hinter verschlossenen Türen verlesen worden. Das Gericht hatte von mehr als 30 Opfern gesprochen, die jüngsten waren demnach noch im Grundschulalter. Es könne aber sein, dass die Dunkelziffer noch viel höher liege, hatte es in der Urteilsbegründung geheißen.

Die Ermittlungen gegen ihn waren nach einem Hinweis aus den USA wegen des Verdachts auf den Besitz und die Verbreitung von Kinderpornografie ins Rollen gekommen. Bei der Durchsuchung seines Hauses war belastendes Material gefunden worden, das die Grundlage für die weiteren Ermittlungen bildete.

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