Die FASTER-Richtlinie der EU soll die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Quellensteuererstattungen verbessern.
Das Bundeszentralamt für Steuern nimmt bundesländerübergreifend zentrale steuerliche Aufgaben mit nationalem und internationalem Bezug wahr.Es liegt in der Natur von börsennotieren Aktien, dass sie international gehandelt werden, also nicht nur von Steuerinländern, sondern auch von Investoren aus einer Vielzahl anderer Länder gehalten werden.
Das Bundesministerium für Finanzen hat zudem erst im April diesen Jahres in ihrem Zwischenbericht zur „Evaluation des Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung“ ausgeführt, dass die Wirksamkeit der genannten Vorschriften als hoch eingeschätzt wird. Für Zeiträume nach 2016 seien auch keine Cum/Cum-Gestaltungen bekannt.
Das EU-weite Quellensteuerentlastungsverfahren ist für Dividenden aus börsennotierten Aktien obligatorisch und für Zinszahlungen auf börsennotierte Anleihen optional anzuwenden. Die große Frage für den deutschen Steuergesetzgeber wird nun sein, wie die nun beschlossenen Änderungen in die gerade in Umsetzung befindliche Systemänderung durch das Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz einzubetten sind. Durch das nationale Reformgesetz sind nicht die Vorschriften zum Verfahren der Entlastung ausländischer Steuerpflichtiger von Abzugsteuern neu geregelt worden.
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