Der Bundesrat hat ein Gesetz zur Erhöhung des Kindergeldes und zum Ausgleich der kalten Progression bei der Einkommensteuer beschlossen. Das Kindergeld steigt zum 1. Januar um fünf Euro, der steuerliche Kinderfreibetrag wird ebenfalls angehoben. Zudem wird der kalte Progression durch Verschiebungen im Steuertarif entgegengewirkt.
Zum 1. Januar steigt das Kindergeld um fünf Euro, und die kalte Progression bei der Einkommensteuer wird ausgeglichen.Der Bundesrat gab in Berlin grünes Licht für ein entsprechendes Gesetz aus dem Bundestag, für das am Donnerstag alle Fraktionen gestimmt hatten.Für den Staat bedeutet das laut Haushaltsausschuss Mehrausgaben von rund 4,2 Millionen Euro.
Auch der Kindersofortzuschlag für Familien mit geringem Einkommen steigt ab Januar um fünf Euro auf 25 Euro monatlich. Nach Berechnung der Grünen wird eine Familie mit zwei Kindern und einem Einkommen von 60.000 Euro damit im kommenden Jahr um 306 Euro entlastet.Der Bundesrat gab in Berlin außerdem grünes Licht für den Ausgleich der kalten Progression bei der Einkommensteuer. Damit wird eine wegen der Inflation drohende Steuererhöhung verhindert.
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