Den Haag - Klimaschützer hatten den Energiekonzern verklagt und 2021 recht bekommen. Nun aber kassiert das Gericht das historische Urteil: Eine Niederlage für die Klimaschützer.
Der britische Öl- und Erdgaskonzern Shell muss seinen CO2-Ausstoß doch nicht drastisch reduzieren. Ein Zivilgericht in Den Haag hob ein entsprechendes Klimaurteil der ersten Instanz auf und wies die Klage von Umweltschützern ab. Das Urteil gilt als Sieg für den Energiekonzern. Noch 2021 hatten die Zivilrichter in Den Haag den Klägern recht gegeben und Shell zur umfassenden CO2-Reduzierung verpflichtet - netto 45 Prozent weniger als 2019.
Doch einen konkreten Prozentsatz bei der Senkung des CO2-Ausstoßes könne dem britischen Konzern nicht auferlegt werden. Eine Reduzierung etwa von der Produktion von Erdgas könne zu einer weltweiten Zunahme bei der Kohle-Förderung führen, was deutlich schlechter für das Klima wäre. Kläger gehen wahrscheinlich in Revision Shell hatte gegen das Urteil von 2021 Berufung eingelegt.
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