Kommunalpolitik: Gericht hat keine Bedenken bei Änderung der Fraktionsgröße

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Nürnberg (lby) - Die Änderung der Mindestgröße von Fraktionen im Nürnberger Stadtrat ist aus Sicht des Verwaltungsgerichts Ansbach rechtmäßig. Die

Gericht hat keine Bedenken bei Änderung der FraktionsgrößeFraktionen im Nürnberger Stadtrat müssen künftig mindestens vier Mitglieder haben. FotoIm Nürnberger Stadtrat müssen Fraktionen künftig aus mindestens vier Mitgliedern bestehen. Die AfD versuchte, diesen Schritt vor Gericht noch zu verhindern.

Mit großer Mehrheit hatte der Stadtrat Ende November beschlossen, die Mindestgröße einer Fraktion künftig auf vier Mitglieder festzulegen. Als Folge verlieren Linke und AfD ihren Fraktionsstatus, da beide aktuell nur drei Mitglieder haben.

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