Das Bundeskabinett hat eine Novelle des Funkanlagengesetzes auf den Weg gebracht, um die EU-Richtlinie für USB-C als Ladeanschluss für Handys & Co. umzusetzen.
Die Bundesregierung will die von der EU vorangetreibene USB-Pflicht bei Ladeanschlüssen von Elektrogeröten fristgerecht bis spätestens zum 28. Dezember in nationales Recht umsetzen. Das Kabinett hat dazu am Mittwoch eine Änderung des Funkanlagengesetzes auf den Weg gebracht. Demnach soll bis Ende 2024 USB-C als neuer Standard für Smartphones, Digitalkameras und andere Geräte verpflichtend werden, sofern sie mit einem Kabel aufgeladen werden können.
Käufer eines Mobiltelefons oder einer ähnlichen Funkanlage sollen zudem "die erforderlichen Informationen über die Ladeleistungseigenschaften dieses Geräts und das mit ihm zu verwendende Ladegerät erhalten".. Mit der Reform seien "die Tage des Chaos mit unterschiedlichen Ladekabeln für Smartphones, Tablets oder Notebooks gezählt".
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