Mecklenburg-Vorpommern: Kranke Patientin gestorben – Revision nach Bewährungsstrafe

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Nach dem Tod einer Frau in einem Greifswalder Pflegeheim ist ein Pfleger zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Sein Handeln hatte laut einer Expertin keine Auswirkung. Er ficht das Urteil an.

Nach dem Tod einer Frau in einem Greifswalder Pflegeheim ist ein Pfleger zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Sein Handeln hatte laut einer Expertin keine Auswirkung. Er ficht das Urteil an.

Stralsund - Nach der Verhängung einer Bewährungsstrafe durch das Landgericht Stralsund gegen einen Pfleger wegen versuchten Totschlags hat dieser Revision eingelegt. Sie ziele auf eine Überprüfung durch den Bundesgerichtshof ab, teilte eine Sprecherin des Landgerichts Stralsund mit. Weil er nach Überzeugung des Gerichts die Liegeposition einer schwer kranken und wenig später verstorbenen Seniorin verändert hatte, hat das Landgericht dem Mann vor einer Woche zu anderthalb Jahren Haft mit dreijähriger Bewährung verurteilt. Der Anfang 30-Jährige hatte laut Zeugenaussagen das Kopfteil der Frau mit erkennbarer Atemnot waagerecht gestellt und das Kissen weggenommen.

Nach früheren Angaben des Gerichts sagte eine Gutachterin zwar aus, dass das Handeln des Mannes nicht dazu geeignet gewesen sei, das Sterben der Frau zu beschleunigen. Die Kammer habe ihn aber für den Versuch verurteilt, der auch dann strafbar sei, wenn er untauglich ist. Das Gericht stützte sich auf die Aussagen einer Hauptbelastungszeugin. Ihre Aussagen seien durch die einer weiteren bestätigt worden.

Ursprünglich war der Mann vor dem Amtsgericht Greifswald wegen Misshandlung Schutzbefohlener angeklagt. Nach belastenden Aussagen in der Hauptverhandlung, die auf ein schweres Delikt hinwiesen, war das Verfahren an das Landgericht verwiesen worden.

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