Mehrheit findet: Schwarzfahren sollte keine Straftat mehr sein

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Wer eine Geldstrafe fürs Schwarzfahren nicht bezahlt, kann ins Gefängnis kommen. Nun soll geprüft werden, ob Schwarzfahren künftig nur eine Ordnungswidrigkeit sein soll.

Die Antworten auf die zweite Frage, ob Schwarzfahren künftig in Deutschland so wie Falschparken als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße gehandhabt werden sollte, lassen jedoch eine große Offenheit für eine Reform erkennen. Den Angaben zufolge fänden 69 Prozent der Bundesbürger eine solche Änderung richtig. Lediglich ein Viertel der Bevölkerung wäre dagegen.

Der Bundestag berät aktuell über eine Reform des Sanktionenrechts, die unter anderem kürzere Ersatzfreiheitsstrafen vorsieht. Am kommenden Montag soll es dazu eine Anhörung von Sachverständigen im Rechtsausschuss geben. Wer eine Geldstrafe nicht zahlt, sitzt die Summe alternativ im Gefängnis ab. Die Zahl der Tage, die Betroffene dann hinter Gitter verbringen müssen, entspricht den Tagessätzen, zu denen sie verurteilt wurden.

„Das Fahren ohne Fahrschein gehört nicht ins Sanktionenrecht, sondern wird im Rahmen der von mir ebenfalls geplanten Reform des besonderen Teils des Strafgesetzbuches überprüft werden“, sagt. Der FDP-Politiker verspricht: „Dazu wird es im Laufe dieses Jahres einen Entwurf geben.“ Er fügt hinzu: „Das ist in der Koalition auch bekannt.

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