Die neue Verordnung zum Schutz von Mietern gilt ab März auch in vier Städten in OWL. Wir erklären, was Mieter und Vermieter jetzt wissen müssen.
Bielefeld /Düsseldorf. Die Landesregierung hat die Verlängerung der Mieterschutzverordnung beschlossen. Die Regelung wurde außerdem von 18 auf 57 Städte ausgeweitet. Somit gilt sie ab März auch in vier Städten in OWL . Wir beantworten für Sie die wichtigsten Fragen, die Mieter und Vermieter jetzt haben. In welchen Städten gilt die Mieterschutzverordnung ? Die neue Mieterschutzverordnung gilt in 57 Städten in Nordrhein-Westfalen .
An wen können sich Mieter bei Verstößen wenden? „Der Mieter ist in der Schuldlast“, sagt Turner. Der Mieter müsse also selbst aktiv werden. „Das kann man aber auch im Nachhinein machen, nach der Vertragsunterzeichnung.“ Bei Verstößen müsse der Vermieter die Miete dann entsprechend anpassen und zu viel gezahlte Miete erstatten, erklärt Turner.
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