Berlin - Der deutsche Staat ist für säumige Unterhaltspflichtige bislang mit mehr als fünf Milliarden Euro eingesprungen.Zum Stichtag 31. Dezember 2023 seien in den Unterhaltsvorschuss-Stellen der Länder
Berlin - Der deutsche Staat ist für säumige Unterhaltspflichtige bislang mit mehr als fünf Milliarden Euro eingesprungen.
Mit dem Unterhaltsvorschuss springt der Staat in die Bresche, wenn Unterhaltspflichtige nicht oder nicht ausreichend Unterhalt an seine Kinder zahlt. Der Staat kann die Leistung zurückfordern, wenn sich herausstellt, dass der Unterhalt nicht geleistet wurde, obwohl der Schuldner eigentlich zahlungsfähig wäre. Diese sogenannte"Rückgriffsquote" hatte zuletzt etwa 20 Prozent betragen.
Da vielen Forderungen keine aktuelle, tatsächliche Leistungsfähigkeit der Schuldner gegenüberstehe, sei"unsicher, ob, wann und in welchem Umfang Einnahmen erzielt werden können". Die Beweislast liege hier bei den Schuldnern."Soweit die Schuldner die notwendigen Informationen nicht zur Verfügung stellen, müssen die Unterhaltsvorschuss-Stellen daher von einer grundsätzlich zu verfolgenden Forderung ausgehen.
Daran seien auch die Kindergrundsicherung, das Kinderchancenportal, eine wirkungsorientierte Demokratieförderung und viele weitere familienpolitische Vorhaben gescheitert, so Gassner-Herz."Eine konsequente Beitreibung ist auch eine Gerechtigkeitsfrage, wenn der brave Steuerzahlen für Unterhaltsschuldner einspringt, die sich um ihre Verantwortung drücken.
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