Zwei Jugendliche stehen in Paderborn vor Gericht, weil ein Treffer, möglicherweise grundlos, zum Tod eines Mannes führte. Der Staatsanwalt fordert mehrere Jahre Gefängnis.
Paderborn . Der Vorfall in der Nacht auf den 1. Mai in der Marienstraße klingt zunächst nach einer gewöhnlichen körperlichen Auseinandersetzung, wie sie sich in Kneipenvierteln, auf Schützenfesten und Kirmesveranstaltungen immer wieder ereignet. Ein junger Mann versetzt einem anderen möglicherweise völlig grundlos drei Faustschläge gegen den Kopf, sein Kumpel beteiligt sich mit einem Tritt.
Doch an diesem Abend waren nicht die üblichen Blessuren wie Prellungen und Hämatome die Folge, sondern Lukas L. starb ein paar Tage später - in seinem Kopf war ein Aneurysma geplatzt und hatte eine starke Hirnblutung ausgelöst. Müssen sich Omar E. (17) und der mittlerweile 19 Jahre alte Amir B. ihren Tod zweifelsfrei zurechnen lassen und deshalb streng bestraft werden? So lautet die Frage, die die 5. Große Strafkammer noch vor Weihnachten beantworten will. Staatsanwalt Kai Uwe Waschkies fordert mehrere Jahre Gefängnis für die beiden Angeklagten, die bislang noch nicht als Kriminelle aufgefallen sind. Er ist überzeugt, dass sie durch ihr Handeln für die Blutdruckspitze verantwortlich sind, die das Platzen der Gefäßerweiterung verursachte. Waschkies ist davon überzeugt, dass es für Amir B. und Omar E. vorhersehbar war, dass der Paderborner aufgrund dreier Schläge und eines Trittes sterben konnte. Deshalb will der Staatsanwalt Amir B., der mit der Faust zugeschlagen hatte, wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung zu vier Jahren und zehn Monaten Haft verurteilen. Anders als von der Jugendgerichtshilfe wenige Stunden zuvor empfohlen, will Waschkies Erwachsenstrafrecht angewendet wissen. Amir B., der als junger Teenager ganz allein floh, habe durch seine letztlich erfolgreiche Flucht gezeigt, dass er die Reife eines Erwachsenen habe
Mord Gefängnis Jugendstrafrecht Körperverletzung Paderborn
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