Eine 33-jährige Muslimin klagt in Berlin gegen das Verbot, mit verschleiertem Gesicht Auto zu fahren. Sie argumentiert, dass ihr religiöses Selbstbestimmungsrecht verletzt wird. Der Prozess vor dem Verwaltungsgericht läuft seit Montag und könnte heute ein Urteil fallen.
Eine Muslimin kämpft in Berlin darum, verschleiert Auto fahren zu dürfen. Weil ihr das durch die Straßenverkehrsbehörde bislang verwehrt wird, klagt sie gegen das Land Berlin. Der Prozess läuft seit Montag um 10 Uhr vor dem Verwaltungsgericht. Heute könnte noch ein Urteil fallen.
Die Klägerin heißt Nancy. Die Vorsitzende Richterin Heike Grigoleit hatte angeordnet, dass die Frau selbst zur mündlichen Verhandlung erscheint. Zu Prozessbeginn ging die Richterin mit der 33-Jährigen in einen Nebenraum, um zu überprüfen, ob es sich bei der verschleierten Frau tatsächlich um die Klägerin handelt. Im Saal saß die Klägerin dann voll verschleiert.
Nach der Straßenverkehrsordnung darf der Lenker eines Kraftfahrzeugs sein Gesicht nicht verhüllen oder verdecken. Er muss erkennbar bleiben. Die Straßenverkehrsbehörde kann jedoch in Ausfällen davon absehen. 2024 war in Deutschland eine entsprechende Klage in Nordrhein-Westfalen erfolgreich, eine Klage scheiterte in Rheinland-Pfalz.
Als Argumente für eine Ausnahmegenehmigung führen der Jurist und seine Mandantin unter anderem an, zur Identifizierung reiche die Augenpartie der Autofahrerin aus. Die Klägerin sei auch bereit, ein Fahrtenbuch zu führen. Zudem bestehe die Möglichkeit, am Nikab einen QR-Code anzubringen.Auch Nikab genannt. Ein dünnes Tuch bedeckt das Gesicht unterhalb der Augen, oft auch den Hals. Nur die Augen sind sichtbar. Ursprung in der Beduinenkultur.
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