Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Ausgestaltung der Anwohnerparkgebühren könnte auch Auswirkungen auf Berlin haben.
, dass 360 Euro pro Jahr als Parkgebühren für Anwohner nicht zu beanstanden seien. Diese Höhe stehe angesichts des erheblichen Wertes eines wohnungsnahen Parkplatzes in keinem groben Missverhältnis zum Gebührenzweck, nämlich dem Ausgleich der mit dem Parkausweis verbundenen Vorteile. Aktuell kostet in Berlin eine Anwohner-Vignette 10,20 Euro pro Jahr.
Aktuelle Nachrichten, Hintergründe und Analysen direkt auf Ihr Smartphone. Dazu die digitale Zeitung. Hier gratis herunterladen. Der mittlerweile abgewählte rot-grün-rote Senat hatte Ende 2022 angekündigt, die Gebühren zunächst auf 120 Euro im Jahr zu erhöhen, konnte dies aber nicht mehr umsetzen. Allerdings will sich auch die CDU in der neuen schwarz-roten Koalition einer Erhöhung nicht entgegenstellen.
Dennoch rechnet Patrick Heinemann, der als Anwalt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts erstritten hat, mit weitreichenden Folgen. „Ich gehe davon aus, dass andere Bundesländer, auch Berlin, und Kommunen eine Erhöhung der Parkgebühren für Anwohner von bis zu 360 Euro im Jahr nutzen werden“, sagte er.
Zu Überlegungen, Gebühren aus sozialen Gründen oder für Elektroantriebe zu ermäßigen, äußerte sich der Anwalt skeptisch. Für eine Ermäßigung aus sozialen Gründen oder für den Klimaschutz fehle im Straßenverkehrsgesetz bislang jede Rechtsgrundlage, sagte Heinemann.
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