Der AfD-Politiker und studierte Historiker hatte in einer Rede eine verbotene NS-Parole verwendet - und das wissentlich, so die Überzeugung des Landgerichts Halle. Björn Höcke wurde zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro verurteilt.
prüfen Verteidigung und Staatsanwaltschaft mögliche Rechtsmittel. Noch sei nicht entschieden, ob er und seine Kollegen Revision einlegten, sagte Höckes Anwalt Ralf Hornemann am Mittwoch auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Der Politiker wurde vor dem Landgericht Halle von insgesamt drei Anwälten vertreten.
Das Landgericht sah es nach vier Verhandlungstagen als erwiesen an, dass Thüringens AfD-Chef wissentlich in einer Rede im sachsen-anhaltischen Merseburg im Mai 2021 eine Parole der SA der NSDAP verwendet hat. Der Vorsitzende Richter erklärte, Höcke habe damit Grenzen testen wollen. Das Gericht hatte deshalb entschieden, dass der 52-Jährige 100 Tagessätze zu je 130 Euro zahlen muss. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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