Berlin - Der Berliner Staatsrechtler Ulrich Battis sieht in der vorgezogenen Bundestagswahl keinen Grund, eine ursprünglich zur Veröffentlichung in
Muss sich das Bundesamt für Verfassungsschutz mit Äußerungen zu Parteien, die unter Extremismus-Verdacht stehen, zurückhalten, wenn Wahlen anstehen? Staatsrechtler Battis sieht das nicht so.
Der Berliner Staatsrechtler Ulrich Battis sieht in der vorgezogenen Bundestagswahl keinen Grund, eine ursprünglich zur Veröffentlichung in diesem Jahr angekündigte Neubewertung derzurückzuhalten. "Das Bundesamt für Verfassungsschutz muss seine Einschätzung der AfD zeitnah öffentlich machen", sagte der Jurist der Deutschen Presse-Agentur. Auf Nachfrage erklärte er, damit sei durchaus ein Termin vor der für den 23.
Oder der Verdacht bestätigt sich. Das hätte dann eine Einstufung der Gesamtpartei als gesichert extremistische Bestrebung zur Folge. Möglich wäre aber auch eine weitere Beobachtung als Verdachtsfall mit einer entsprechenden Begründung - etwa falls sich aufgrund noch nicht abgeschlossener interner Vorgänge in der Partei nicht klar sagen lässt, in welche Richtung sich die AfD entwickelt.
Bei der anstehenden Neubewertung gehe es nicht um Öffentlichkeitsarbeit der Regierung im Wahlkampf, sondern um den gesetzlichen Auftrag des Verfassungsschutzes, sagte Battis. Teil dieses Auftrages sei es, die Öffentlichkeit über extremistische Bestrebungen und Tätigkeiten zu informieren. "Das Gesetz räumt der Behörde bei der Erfüllung des gesetzlichen Auftrages kein Ermessen ein", fügte er hinzu.
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