Die Umsetzung der europäischen Netzwerk- und Informationssicherheitsrichtlinie NIS2 in Deutschland ist auf den Herbst verschoben worden. Der ursprüngliche Zeitplan sah die Verabschiedung des Gesetzes bis März 2025 vor, doch angesichts des Regierungswechsels und der Bundestagswahl ist der Prozess verzögert. Dies führt zu Rechtsunsicherheit für etwa 30.000 Unternehmen und Institutionen.
Die Umsetzung der europäischen Netzwerk- und Informationssicherheitsrichtlinie NIS2 wird voraussichtlich in den Herbst verschoben. Dabei herrscht großer Handlungsbedarf beim Thema IT-Sicherheit.
Die Umsetzung der europäischen Netzwerk- und Informationssicherheitsrichtlinie NIS2 ist dem Ampel-Aus zum Opfer gefallen und wird voraussichtlich erst im Herbst erfolgen. Bei den hiervon betroffenen etwa 30.000 Unternehmen und Institutionen herrscht bis dahin somit Rechtsunsicherheit. Dabei hat der Handlungsbedarf mit Blick auf das Thema IT-Sicherheit nicht abgenommen, im Gegenteil.
Mit NIS2 soll ein hohes Cybersicherheitsniveau in der EU sichergestellt werden, indem die Anforderungen an die IT-Sicherheit deutlich ausgeweitet werden. Es geht darum, die Angriffsflächen bei Netzwerk- und Informationssystemen zu minimieren und den Betrieb der Systeme sicherzustellen. Wichtige Maßnahmen in dem Zusammenhang sind das regelmäßige Patch-Management sowie beständige System-Updates auf den neuesten Stand.
Doch was die erweiterten Meldepflichten, Risikomanagement-Anforderungen und Vorgaben für technische Sicherheitsmaßnahmen im Detail beinhalten, ist vielfach noch unklar, da die Umsetzung in nationales Recht Interpretationsspielraum lässt, sodass Firmen über konkrete Anforderungen und Maßnahmen weiterhin im Ungewissen sind. Auch die konkrete Ausgestaltung der Haftungsregelung wird sich erst im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens herauskristallisieren.
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