Karlsruhe - Erstmals nutzt der BGH eine neu geschaffene Möglichkeit, um für Tausende Verfahren eine höchstrichterliche Klärung herbeizuführen. Es geht um Facebook - und einen massiven Datendiebstahl.
Zig Facebook-Nutzerinnen und -Nutzer, aber auch viele Gerichte und die Anwaltschaft dürften heute gespannt nach Karlsruhe schauen: Der Bundesgerichtshof will am Nachmittag nach einem gravierenden Datenschutzvorfall beim sozialen Netzwerk Facebook höchstrichterlich klären, wann ein Anspruch auf Schadenersatz besteht. Die obersten Zivilrichter und -richterinnen könnten die Hürden vergleichsweise niedrig ansetzen, wie sich in der Verhandlung andeutete.
Warum sind die Aussichten für Betroffene gut? Bei der mündlichen Verhandlung vor einer Woche hatte der Vorsitzende Richter Stephan Seiters in einer vorläufigen Einschätzung des Senats gesagt, dass schon der Verlust der Kontrolle über die eigenen Daten ausreichen könnte, um Ansprüche geltend machen zu können.
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