Oberstes US-Gericht bremst die Börsenaufsicht bei der Strafverfolgung

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WASHINGTON (dpa-AFX) - Das Oberste Gericht der USA hat den Handlungsspielraum der Börsenaufsicht SEC bei der Verfolgung des Wertpapierbetrugs eingeschränkt. Die Behörde ließ bisher in vielen solchen Fällen

WASHINGTON - Das Oberste Gericht der USA hat den Handlungsspielraum der Börsenaufsicht SEC bei der Verfolgung des Wertpapierbetrugs eingeschränkt. Die Behörde ließ bisher in vielen solchen Fällen hauseigene Richter entscheiden. Der Entscheidung von Donnerstag zufolge verstößt diese Praxis aber gegen das Recht von Beschuldigten auf einen Geschworenen-Prozess.

Die SEC-Anwälte hatten argumentiert, bei den Verfahren vor ihren Richtern seien nicht wie allgemeine Prozesse, sondern es gehe dabei lediglich darum, die Rechte der Allgemeinheit zu schützen. Das Oberste Gericht traf jedoch eine Entscheidung entlang der politischen Trennlinie: Die sechs konservativen Richter stimmten für eine Einschränkung der Macht der SEC.

Die Möglichkeit, Fälle vor eigene Richter zu schicken, stärkte das Durchsetzungsvermögen der SEC deutlich. Beschuldigte entschieden sich bisher oft für Vergleichsvereinbarungen mit hohen Zahlungen. Die SEC hatte die internen Richter besonders häufig nach der Finanzkrise von 2008 eingesetzt. Zuletzt waren es deutlich weniger Fälle gewesen, eben auch weil die Rechtmäßigkeit dieser Verfahren angefochten wurde.

Ausgelöst hatte die Entscheidung des Supreme Court ein früherer Hedge-Fonds-Manager. Die SEC hatte ihm 2013 vorgeworfen, falsche Angaben gegenüber Investoren gemacht zu haben. Ein Richter der Behörde entschied gegen ihn - und der Mann und seine Firma sollten insgesamt rund eine Million Dollar zahlen. Er wies die Vorwürfe stets zurück, zog zunächst vor ein Berufungsgericht und setzte sich nun endgültig durch.

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