Opferschutz: Oberstes US-Gericht bestätigt Schusswaffenverbot für Täter häuslicher Gewalt

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Opferschutz: Oberstes US-Gericht bestätigt Schusswaffenverbot für Täter häuslicher Gewalt
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hat ein Verbot des Schusswaffenbesitzes für Täter von häuslicher Gewalt zum Schutz der Opfer bestätigt. Mit der Entscheidung reagieren die Richterinnen und Richter auf einen umstrittenen Fall ausEs sei verfassungsgemäß, Menschen, »die eine glaubwürdige Bedrohung für die körperliche Sicherheit einer anderen Person« darstellten, »vorübergehend« zu entwaffnen.

Gegen die Entscheidung sprach sich der konservative Richter Clarence Thomas aus. Die US-Bundesstaaten würden bereits über die Strafverfolgung als Mittel verfügen, um jeden zu entwaffnen, der eine Waffe nutze, um anderen körperliche Gewalt anzudrohen.Die Richter des Supreme Court hatten geurteilt, das Mitführen von Schusswaffen in der Öffentlichkeit sei ein Grundrecht – nicht nur der Besitz von Waffen.

Auf Grundlage dieser Grundsatzentscheidung erklärte ein Bundesberufungsgericht im März vergangenen Jahres das Bundesgesetz für verfassungswidrig, demzufolge Tätern häuslicher Gewalt der Besitz von Schusswaffen untersagt werden kann. Die Richter argumentierten, es gebe dafür keine historischen Vorbilder. In dem Fall ging es um einen Mann aus Texas, der aufgrund einer richterlichen Anordnung keine Waffen besitzen durfte, nachdem er seine Ex-Freundin attackiert hatte.

Das Justizministerium argumentiert, dass es in den USA eine lange Tradition gebe, der zufolge nur gesetzestreue Bürger Waffen besitzen dürfen. Die oberste Rechtsvertreterin der Regierung, Elizabeth Prelogar, sagte im vergangenen Jahr, gefährliche Personen zu entwaffnen stehe in Einklang mit Geschichte und Traditionen der USA.begrüßte nun die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs und kündigte an, sich für strengere Regeln einzusetzen.

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