Die Ministerpräsidenten der Länder haben sich nach langem Ringen auf ein Reformpaket für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk geeinigt. Die Frage nach der Finanzierung und der künftigen Höhe des Rundfunkbeitrags wurde indes von den Beschlüssen abgekoppelt, weil hier bislang keine Einigkeit erzielt werden konnte.
Konkret sollen etwa die ARD-Radioprogramme von 70 auf 53 reduziert werden. Eine im Vorfeld diskutierte Fusion von 3sat und Arte wurde nicht beschlossen. Stattdessen heißt es nun, man habe vielmehr die Schaffung von Arte zu einer"europäischen Kulturplattform angeregt" und dass"3sat-Inhalte perspektivisch dort eine Rolle spielen" könnten. Der KiKA und das Online-Angebot Funk bleiben erhalten.
Damit die strukturellen Reformen greifen können, müssen alle Landtage zustimmen. Lehnt auch nur ein Parlament das Papier ab, können die Änderungen in den Staatsverträgen zum Rundfunk nicht in Kraft treten. Die Reform könnte nach früheren Länderangaben von Sommer 2025 an umgesetzt werden. In ihren Staatsverträgen legen die Bundesländer seit Jahrzehnten fest, welchen Auftrag und welche Struktur der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat.
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