Eine Frau aus Neuss will erstreiten, beim Autofahren ihren Gesichtsschleier tragen zu dürfen. Das Oberverwaltungsgericht hat nun ein Urteil gesprochen.
Eine Frau aus Neuss will erstreiten, beim Autofahren ihren Gesichtsschleier tragen zu dürfen. Das Oberverwaltungsgericht hat nun ein Urteil gesprochen.Dürfen muslimische Glaubensangehörige beim Autofahren einen Gesichtsschleier tragen? Mit dieser Frage hat sich das Oberverwaltungsgericht für das Land NRW am Freitag befasst. Eine Muslimin ausDas OVG hat nun ein Urteil gesprochen.
Zudem diene das Verbot der Sicherheit – und somit dem Schutz des Lebens, der Gesundheit und des Eigentums aller Verkehrsteilnehmer. Ein Vorrang derDiese Entscheidung liegt bei der Bezirksregierung Düsseldorf – die hatte eine Ausnahmegenehmigung für die Frau aus Neuss abgelehnt. Allerdings habe die Bezirksregierung dabei mehrere Fehler gemacht, urteilte das Gericht. Die Behörde habe die Religionsfreiheit nicht hinreichend mit dem Verbot abgewogen.
Die Bezirksregierung habe zudem argumentiert, dass der Niqab die Rundumsicht beeinträchtige. Das treffe nicht in allen Fällen zu, so das Gericht. Davon hatte sich der Senat in der Verhandlung, an der auch die Klägerin teilnahm, überzeugt. Auch Alternativen zur Identifizierung, etwa ein Fahrtenbuch, seien bislang nicht ausgeschöpft worden. Deshalb müsse die Bezirksregierung über den Antrag nochmals entscheiden.
Die Frau war in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf gescheitert. Eine Revision vor dem Oberverwaltungsgericht hat der Senat nicht zugelassen.
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