Die Polizei hat eine nicht genehmigte Projektion des Grünen-Kanzlerkandidaten Robert Habeck auf das Münchner Siegestor beendet. Das Kreisverwaltungsreferat München hat ein Bußgeldverfahren eingeleitet, da Wahlwerbung auf Denkmälern grundsätzlich nicht genehmigungsfähig ist. Die Verantwortlichen der Projektion sollen zu einer Firma gehören, der Auftraggeber ist unklar.
Eine Stunde lang strahlt das Porträt von Grünen-Kanzlerkandidat Habeck übergroß vom Münchner Siegestor. Dann beendet die Polizei die Projektion. Die illegale Aktion hat nun Folgen.
Die Projektion hatte am Freitag eine Stunde lang ein Konterfei von Habeck mit grünem Hintergrund auf den zwischen 1843 und 1850 gebauten Triumphbogen geworfen, darunter die Schlagworte "Bündniskanzler. Ein Mensch. Ein Wort.". Die Polizei ließ diese nach eigenen Angaben abschalten, weil die Verantwortlichen vor Ort keine Genehmigung der Stadt vorweisen konnten. Der Projektor befand sich dem Kreisverwaltungsreferat zufolge in einem geparkten Auto in der Nähe.
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