Das Pressetelefon der 'Letzten Generation' durfte laut dem Landgericht München abgehört werden. Mehrere Journalisten hatten gegen die Maßnahme Beschwerde eingereicht. Sie wollen aber nicht aufgeben – im Raum steht eine mögliche Verfassungsbeschwerde.
zwischen Journalisten und Pressesprechern der "Letzten Generation" für rechtmäßig erklärt. Gleichzeitig betonte das Gericht laut der Organisation Reporter ohne Grenzen, die Aktion sei ein tiefgreifender Eingriff in die Pressefreiheit.Der als Pressekontakt der Klimaaktivisten deklarierte Anschluss habe einer Beschuldigten gehört, gegen die im Zuge des Verdachts auf Bildung einer kriminellen Vereinigung ermittelt werde, argumentierte das Gericht.
Reporter ohne Grenzen und die Gesellschaft für Freiheitsrechte, die die beiden Beschwerdeführer unterstützt hatten, teilten mit, man halte die Telefonüberwachung trotz des Gerichtsbeschlusses für verfassungswidrig: "Das Interesse an der Verfolgung der Tatvorwürfe gegen die Mitglieder der Letzten Generation muss bei der Überwachung des Pressetelefons hinter einem so schwerwiegenden Eingriff in die zentralen Grundrechte der Pressefreiheit und des...
Das bayerische Landeskriminalamt hatte auf Geheiß der Generalstaatsanwaltschaft München im Herbst 2022 mehrere Telefonanschlüsse, darunter auch ein Pressekontakt der Gruppe, abgehört. Ende April 2023 wurde sie nach Angaben der Ermittler wieder beendet.
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