Halle - Im Prozess gegen den AfD-Politiker Björn Höcke wegen der Verwendung eines verbotenen Nazi-Spruchs hat die Verteidigung am Dienstag vor dem
In einer Rede hat AfD-Politiker Björn Höcke einen Nazi-Spruch verwendet. Dass die Parole verboten ist, wusste er nicht, so die Verteidiger des Politikers. Deshalb fordern sie nun einen Freispruch.wegen der Verwendung eines verbotenen Nazi-Spruchs hat die Verteidigung am Dienstag vor dem Landgericht in Halle einen Freispruch gefordert. Der Spruch sei eigentlich vergessen gewesen, sagte Verteidiger Ralf Hornemann in seinem Schlussvortrag am Dienstag.
Für den Verhandlungstag am Dienstag wird auch das Urteil der zuständigen Kammer erwartet. Das Gericht hatte zuvor eine Erklärung abgegeben, wonach es maximal eine Geldstrafe vorsieht. Höcke hatte die Vorwürfe gegen ihn vor Gericht wiederholt zurückgewiesen. Dass der 52 Jahre alte Politiker in der Vergangenheit auch als Geschichtslehrer gearbeitet hat, lasse nicht den Schluss zu, dass er von der Parole und ihrem Verbot gewusst haben müsse, sagte Hornemann. Der Rechtsanwalt hat beantragt, dass ein Gutachten von Sachverständigen eingeholt wird, sollte Höcke nicht freigesprochen werden.
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