Halle - Der Thüringer AfD-Vorsitzende und Fraktionschef Björn Höcke muss sich von heute an in einem zweiten Prozess vor dem Landgericht Halle
Björn Höcke kehrt auf die Anklagebank in Halle zurück. Auch in einem zweiten Verfahren muss sich der AfD-Politiker wegen einer NS-Parole verantworten. Bislang weist er die Vorwürfe zurück.muss sich von heute an in einem zweiten Prozess vor dem Landgericht Halle verantworten. Es geht auch dieses Mal um den Vorwurf, dass er eine verbotene Losung der Sturmabteilung verwendet haben soll.
Sie vertritt die Ansicht, der Angeklagte und auch das Publikum hätten gewusst, dass es sich um einen verbotenen Nazi-Spruch handelte. Höcke wird das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zur Last gelegt. Laut demErste Verurteilung noch nicht rechtskräftig Rechtskräftig ist das Urteil nicht. Höckes Verteidiger legten Revision ein. Der Politiker hatte stets seine Unschuld betont. Er habe die Parole nicht gekannt, auch nicht als ausgebildeter Geschichtslehrer.Bei dem zweiten Fall im Dezember 2023 soll Höcke die Parole angestimmt haben, obwohl er wusste, dass wegen des ersten Falles schon ein Strafverfahren gegen ihn lief. Aus Sicht der
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