Reaktionen auf „Compact“-Verbot: Verleger kritisieren „schwerwiegenden Eingriff“

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Das Bundesinnenministerium verbietet die rechtsextreme Zeitschrift „Compact“. Zeitschriftenverleger und Juristen kritisieren die Entscheidung und berufen sich auf die Pressefreiheit. Zuspruch erhält Innenministerin Nancy Faeser von den Grünen und der Union.

Das Bundesinnenministerium verbietet das rechtsextreme Magazin „Compact“. Zeitschriftenverleger und Juristen kritisieren die Entscheidung und berufen sich auf die Pressefreiheit. Zustimmung erhält Innenministerin Nancy Faeser von Grünen und Union.

Nach dem Verbot des rechtsextremen „Compact“-Magazins hat der Medienverband der freien Presse die Maßnahme des Innenministeriums von Nancy Faeser kritisiert. Der Verband „bewertet das Verbot eines Presseverlages durch das Innenministerium als einen schwerwiegenden Eingriff in die durch das Grundgesetz geschützte Pressefreiheit“, hieß es in einer Pressemitteilung am Mittwoch.

Faeser nutzte für das Verbot das Vereinsgesetz, nachdem der Staat Vereine und auch Unternehmen verbieten darf, die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richten. Lück merkte aber an, dass das Vereinsrecht nicht zu hundert Prozent auf Presseunternehmen passe: „Medien genießen einen besonderen grundrechtlichen Schutz.

Auch der Deutsche Journalisten-Verband hatte sich differenziert zum Verbot geäußert. Mika Beuster, Bundesvorsitzender des DJV, ging im Gespräch mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland zwar davon aus, dass das Bundesinnenministerium sauber gearbeitet habe, und sieht bei „Compact“ die Schwelle zum Extremismus überschritten.

Zustimmung kam auch aus der Unionsfraktion. Fraktionsvize Andrea Lindholz sagte dem „Nordkurier“: „Ein Medium, in dem Monat für Monat gegen die parlamentarische Demokratie agitiert und Hass auf Minderheiten geschürt wird, ist in Deutschland nicht akzeptabel.“ Es wäre falsch, das Verbot in irgendeiner Weise mit Zensur in Verbindung zu bringen.

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