Möchten Sie wirklich alle Artikel aus Ihrer Merkliste löschen? Diese Aktion kann nicht rückgängig gemacht werden.
Wenn gehbehinderte Schüler nicht zur Schule laufen oder mit dem Fahrrad fahren können und es auch keinen Schulbus gibt, muss die Sozialhilfe ihnen Fahrten mit dem Taxi bezahlen. Das hat dasentschieden. Der Schulbesuch gehöre zum Recht auf Teilhabe zur Bildung . Die Behörde muss im Wege der Eingliederungshilfe für den Transport aufkommen.
Die Klägerin aus dem Münsterland hatte im Jahr 2017 von der Grundschule auf das Gymnasium gewechselt. Dieses war gut einen Kilometer von ihrer Wohnung entfernt, doch wegen einer erheblichen Beeinträchtigung ihrer Gelenkbewegung konnte sie den Weg weder zu Fuß noch mit dem Fahrrad zurücklegen. Wie schon früher während der Grundschulzeit organisierten die Eltern einen Transport mit dem Taxi. Im Schuljahr 2017/2018 wandten sie hierfür 2240 Euro auf. Der Landkreis Coesfeld als zuständiger Sozialhilfeträger erstattete lediglich eine Kilometerpauschale von 13 Cent, insgesamt rund 60 Euro. Es sei Sache der Eltern, ihren schulpflichtigen Kindern die Teilnahme am Unterricht zu ermöglichen.
Dem schloss sich das Bundessozialgericht nun an. Die Teilnahme am Schulunterricht gehöre zum Recht der Klägerin auf Bildung. Hier anfallende »behinderungsbedingte Mehrkosten« müsse der Sozialhilfeträger im Wege der Eingliederungshilfe unabhängig vom Einkommen der Eltern gewährleisten. Um den Unterricht besuchen zu können, müsse die Klägerin zur Schule hinkommen. Wenn, wie hier, ein Schülerspezialverkehr oder andere Beförderungsmöglichkeiten nicht zur Verfügung stünden, müsse der Sozialhilfeträger daher notfalls auch ein Taxi bezahlen.Haben Sie einen Fehler im Text gefunden, auf den Sie uns hinweisen wollen? Oder gibt es ein technisches Problem? Melden Sie sich gern mit Ihrem Anliegen.
Bildung Bundessozialgericht Kassel
Deutschland Neuesten Nachrichten, Deutschland Schlagzeilen
Similar News:Sie können auch ähnliche Nachrichten wie diese lesen, die wir aus anderen Nachrichtenquellen gesammelt haben.
Recht auf körperliche Selbstbestimmung : EU-Parlament will Recht auf Abruptio in Grundrechte-Charta aufnehmenDas EU-Parlament fordert in einer Resolution die Regierungschefs aller 27 Mitgliedsstaaten auf, das Recht auf körperliche Selbstbestimmung in ihre Gesetzgebung aufzunehmen.
Weiterlesen »
Hamburg & Schleswig-Holstein: Sozialbehörde startet neue Wohnprojekte für ObdachloseIn einem früheren Seniorenheim in Niendorf sollen pflegebedürftige Obdachlose Ruhe finden. In der Nähe öffnet außerdem ein Übergangswohnhaus. Die ersten Menschen ziehen kommende Woche ein.
Weiterlesen »
Connected Women: Teilhabe neu eingewanderter Frauen in Kommunen partizipativ gestaltenFrankfurt (Oder) hat sich erfolgreich als Durchführungsort für das Projekt Connected Women beworben. Das Projekt wird gefördert von der Robert-Bosch-Stiftu
Weiterlesen »
Bürgergeld: Wem stehen Leistungen für Bildung und Teilhabe zu?Welche Bürgergeld-Berechtigten bekommen für ihre Kinder zusätzliche Unterstützung bei Nachhilfe, Sportstunden oder Musikinstrumenten? Hier erfahren Sie mehr.
Weiterlesen »
Wachsende Förderschule in Delmenhorst: 50 Jahre Einsatz für TeilhabeDie Schule an der Karlstraße in Delmenhorst wächst Jahr für Jahr. Über ihre Arbeit möchte die Förderschule zum 50-jährigen Jubiläum aufklären. Vorab gibt ...
Weiterlesen »
Sachsen: Landtag beschließt Gesetz zur Integration und TeilhabeAktuelle Nachrichten aus Sachsen
Weiterlesen »