Sven Liebich, ein rechtsextremistischer Provokateur, hat seinen Personenstand von männlich auf weiblich geändert und möchte nun als Marla-Svenja bezeichnet werden. Da Liebich möglicherweise bald ins Gefängnis muss, stellt sich die Frage, ob er in einem Frauengefängnis einsitzen würde. Experten sind sich jedoch einig, dass dies unwahrscheinlich ist, da Liebich das Geschlecht wahrscheinlich nur zu Provokationszwecken geändert hat.
Berlin taz | Die rechtsextremistische Provokationsfigur Sven Liebich hat ihren Personenstand von männlich auf weiblich ändern lassen. Als neuen Vornamen wählte Liebich Marla-Svenja. Da Liebich möglicherweise bald ins Gefängnis muss, stellen viele Medien die Frage, ob Liebich nun ins Frauen gefängnis müsste. Doch das ist unwahrscheinlich. Wer das Geschlecht nur zu Provokationszwecken ändert, wird im Strafvollzug voraussichtlich weiter als Mann behandelt.
Liebich ist seit Jahrzehnten in Halle rechtsextremistisch aktiv, leitete eine Kameradschaft, meldete Demonstrationen an, hetzte in Blogs und betrieb einen Onlineshop. Dort konnte man etwa einen Baseballschläger mit der Aufschrift „Abschiebehelfer“ kaufen. Jetzt also will Liebich als Frau behandelt werden. Beim zuständigen Standesamt im sächsischen Schkeuditz ließ Liebich Ende vergangenen Jahres Personenstand und Vornamen ändern. Während dafür früher zwei Sachverständigengutachten vorgelegt werden mussten, genügt seit dem 1. November 2024 eine Erklärung gegenüber dem Standesamt. So ist es im neuen Selbstbestimmungsgesetz der zerbrochenen Ampelkoalition geregelt. Den Betroffenen sollen so entwürdigende Prozeduren erspart bleiben. Schon 2008 wurde das Vorgängergesetz für verfassungswidrig erklärt. Der Name Marla-Svenja Liebich wird nicht nur bei Behörden geführt. Auch der Wikipedia-Eintrag Liebichs wurde schon geändert. Laut Gesetz kann Liebich frühestens in einem Jahr den Personenstand erneut ändern. Wohl kaum jemand glaubt, dass Liebich das neue Gesetz nutzte, um endlich ein Coming-out als Frau zu realisieren. Die Mitteldeutsche Zeitung, die zuerst über den Fall berichtete, traf Liebich mit Vollbart an, der gilt als männliches Attribut. Noch 2023 warnte Liebich vor „Transfaschismus“ und hatte zuvor queere Menschen als „Parasiten der Gesellschaft“ beschimpft. Dieser Text stammt aus der wochentaz. Unserer Wochenzeitung von links! In der wochentaz geht es jede Woche um die Welt, wie sie ist – und wie sie sein könnte. Eine linke Wochenzeitung mit Stimme, Haltung und dem besonderen taz-Blick auf die Welt. Jeden Samstag neu am Kiosk und natürlich im Abo. Eine weitere brisante Frage ist, ob Liebich die Strafen verbüßen müsste. Bisher war es immer bei Verfahrenseinstellungen, Geld- oder Bewährungsstrafen geblieben. Doch das Landgericht Halle hat Liebich im letzten Sommer wegen 18 Fällen von Volksverhetzung und anderen Äußerungsdelikten zu einer achtzehnmonatigen Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig; Liebich hat Revision beim Oberlandesgericht Naumburg eingelegt, über die noch nicht entschieden ist. Eine weitere Haftstrafe droht in Leipzig. Dort hat das Amtsgericht Liebich zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten ohne Bewährung verurteilt. Auf einer Coronademonstration hatte Liebich mit anderen einen Fotografen angegriffen. Hier steht das Berufungsurteil des Landgerichts Leipzig aus. In beiden Fällen gilt: Die Änderung des Personenstands ändert nichts an der strafrechtlichen Verantwortlichkeit. Sollten die Verurteilungen aber bestehen bleiben, dann wäre die Frage, in welcher Vollzugsanstalt Liebich die Strafen verbüßen müsste. Diese Frage ist nicht neu und keine Folge des Selbstbestimmungsgesetzes. Auch bisher gab es trans Personen im Strafvollzug. Auch bisher gab es trans Frauen mit Penis, die im Frauengefängnis einsitzen. Wie bisher handelt es sich jeweils um Einzelfallentscheidungen. Das Justizministerium in Sachsen-Anhalt betont, dass es weder einen Automatismus gebe noch ein Wahlrecht. Bei Gesprächen vor Haftantritt werde geprüft, ob eine „missbräuchliche“ Änderung des Personenstands vorliegt. Für Aufsehen sorgte jüngst eine Umfrage der Zeitung Die Welt bei Landesjustizministerien. Danach gab es in den letzten Jahren vier sexuell motivierte Übergriffe durch zwei trans Frauen in Sachsen und Niedersachsen auf weibliche Mitgefangene. Auch wegen solcher Fälle wird die Justiz die Provokateursperson Liebich wohl kaum in einem Frauengefängnis unterbringen. Liebich tat laut Bild inzwischen kund, mit „strafbewehrten Unterlassungsansprüchen“ gegen alle vorgehen zu wollen, die Liebich als Mann bezeichnen oder mit dem abgelegten Vornamen ansprechen. Liebich kann sich dabei im Ansatz auf das Selbstbestimmungsgesetz stützen, das ein ausdrückliches Offenbarungsverbot eingeführt hat. Es gibt allerdings eine Ausnahmeklausel für Fälle des „öffentlichen Interesses“
Rechtsextremismus Selbstbestimmungsgesetz Gefängnis Marla-Svenja Liebich Sven Liebich Personenstand Volksverhetzung
Deutschland Neuesten Nachrichten, Deutschland Schlagzeilen
Similar News:Sie können auch ähnliche Nachrichten wie diese lesen, die wir aus anderen Nachrichtenquellen gesammelt haben.
Rechtsextremist Liebich lässt Geschlecht eintragenDer Rechtsextremist Sven Liebich hat seinen Geschlechtseintrag und Vornamen nach Medienberichten vermutlich zur Provokation geändert. Die Ampelkoalition wird für die mangelnde Prüfungsmöglichkeit des Selbstbestimmungsgesetzes kritisiert.
Weiterlesen »
Rechtsextremist ändert Namen und Geschlecht vor GerichtSven Liebich, der wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung verurteilt wurde, hat nun seinen Namen und Geschlecht geändert. Liebich nennt sich nun Marla-Svenja Liebich und rechtfertigt die Änderung mit Angst vor Diskriminierung. Ob die Namens- und Geschlechtsänderung Liebich vor dem Gefängnis bewahren wird, ist jedoch fraglich.
Weiterlesen »
Frau will Handy-Diebstahl anzeigen – und landet beinahe selbst im GefängnisEigentlich wollte eine 24-Jährige nur ihr gestohlenes Handy bei der Polizei melden. Am Ende wäre sie beinahe selbst im Gefängnis gelandet. Die Frau war am
Weiterlesen »
Transgender-Aktivist Marla-Svenja Liebich - Haftstrafe und Gefängnisaufenthalt in FrageMarla-Svenja Liebich, die zuvor als Sven Liebich bekannt war, wurde wegen Volksverhetzung verurteilt. Die Änderung ihres Geschlechtseintrags und Namens nach dem neuen Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) wirft nun Fragen bezüglich der Unterbringung im Gefängnis auf. Die Staatsanwaltschaft betont, dass es keine automatische Verlegung in den Frauen-Vollzug gibt und eine Einzelfallprüfung stattfindet.
Weiterlesen »
Sven Liebich: Provokateur ändert Geschlecht zu Marla-Svenja – Wäre er in einem Frauengefängnis?Die rechtsextreme Provokationsfigur Sven Liebich hat seinen Personenstand von männlich auf weiblich geändert. Die Frage, ob er nun im Frauengefängnis einsitzt, ist umstritten. Experten gehen davon aus, dass Liebich als Mann im Strafvollzug behandelt werden würde. Die Änderung des Geschlechts nach dem neuen Selbstbestimmungsgesetz ist im Strafvollzug aber keine Garantie für eine Unterbringung in einem Frauengefängnis.
Weiterlesen »
Rechtsextremist Georgescu klagt gegen Annullierung der rumänischen PräsidentenwahlDer rumänische Rechtsextremist Calin Georgescu hat Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg gegen die Annullierung der ersten Runde der Präsidentenwahl in Rumänien eingeleitet. Georgescu hatte bei dem Wahlgang am 24. November überraschend den ersten Platz erreicht, doch das rumänische Verfassungsgericht erklärte das Ergebnis für ungültig und ordnete eine Wiederholung der Wahl an, weil der gesamte Wahlprozess irregulär verlaufen sei. Georgescu verlangt nun vom EGMR, dass der rumänische Staat verpflichtet wird, die Annullierung des ersten Wahlgangs rückgängig zu machen und einen zweiten Wahlgang zu organisieren.
Weiterlesen »