Marla-Svenja Liebich, die zuvor als Sven Liebich bekannt war, wurde wegen Volksverhetzung verurteilt. Die Änderung ihres Geschlechtseintrags und Namens nach dem neuen Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) wirft nun Fragen bezüglich der Unterbringung im Gefängnis auf. Die Staatsanwaltschaft betont, dass es keine automatische Verlegung in den Frauen-Vollzug gibt und eine Einzelfallprüfung stattfindet.
Sven Liebich hatte laut Berichten der 'Bild' im Sinne des neuen Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) beim zuständigen Standesamt der Stadt Schkeuditz (Sachsen) beantragt, seinen Geschlechtseintrag und den Vornamen ändern zu lassen. Das Amt hatte die Änderung offiziell anerkannt und seitdem lebt Sven Liebich als Frau unter dem Namen Marla-Svenja Liebich.
Wegen Volksverhetzung verurteilt Seit 2014 organisiert Liebich regelmäßig Demonstrationen, oft auf dem Marktplatz in Halle in Sachsen-Anhalt. Immer wieder kam es dabei auch zu Auseinandersetzungen mit Gegendemonstranten. Schon mehrfach haben sich Gerichte mit Beschuldigungen gegen Liebich auseinandergesetzt. Am 2. August war Liebich unter anderem wegen Volksverhetzung und übler Nachrede zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Das Landgericht bestätigte ein Urteil des Amtsgerichts der Saalestadt. Gegen das Urteil von Juli 2023 hatten Staatsanwaltschaft und Verteidigung Berufung eingelegt. Darauf folgte die Verhandlung vor dem Landgericht. Die Strafe gegen Liebich ist so weiterhin nicht rechtskräftig. Durch die Revision muss sich nun das Oberlandesgericht Naumburg mit dem Fall beschäftigen. Das Urteil wird dort jedoch nur auf Rechtsfehler geprüft, Beweismittel werden hingegen nicht noch einmal aufgenommen. Bis zur rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung. Marla-Svenja Liebich Der Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt soll mehreren Berichten zufolge bereits seit Dezember 2024 wissen, dass Liebich ihren Geschlechtseintrag ändern ließ. Gegenüber der Mitteldeutschen Zeitung sagte Liebich: 'Ich habe Angst vor Diskriminierung'. Die Zeitung hatte zunächst über den Fall berichtet und Liebich konfrontiert. Laut den Journalisten hatte sich das Aussehen von Liebich optisch bis dahin nicht verändert, zudem trug Liebich zu diesem Zeitpunkt einen Vollbart. Das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag trat am 01. November 2024 in Kraft. Seitdem können trans-, intergeschlechtliche und nichtbinäre Personen nach einer 'Erklärung mit Eigenversicherung' die Änderung beim zuständigen Standesamt einreichen. Wie die 'Süddeutsche Zeitung' berichtet, könnte Liebich im Falle einer Haftstrafe aber trotzdem in einem Männergefängnis unterkommen. Explizit zum Thema heißt es im Selbstbestimmungsgesetz: 'Die Unterbringung von Strafgefangenen muss sich nicht allein am Geschlechtseintrag orientieren.' Laut Gesetzestext könnten die Persönlichkeitsrechte und Sicherheitsinteressen anderer Strafgefangener der Verlegung in ein Frauengefängnis gegebenenfalls entgegenstehen. Gegenüber 'Bild' erklärte die Staatsanwaltschaft Halle: 'Die Staatsanwaltschaft ist für die Strafvollstreckung zuständig, sobald das Urteil rechtskräftig ist. Da dies bisher nicht der Fall ist, stellen sich auch die Fragen nach den Umständen des Vollzuges nicht. Allerdings gibt es keinen Automatismus, dass ein Mann nach Geschlechts- und Namensänderung in den Frauen-Vollzug kommt. Es wird in jedem Fall eine Einzelfall-Prüfung geben.
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