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Bestehende Gebäude sollen künftig einfacher erweitert oder aufgestockt werden können. Zudem sollen Grundstücke in zweiter Reihe schneller bebaut werden dürfen. Das hat das Bundeskabinett im Rahmen einer Reform des Baugesetzes beschlossen. Für Kommunen mit »angespannten Wohnungsmärkten« sind noch weitere Lockerungen der Vorschriften vorgesehen.
Die Erweiterung von Gebäuden soll künftig auch quartiersweise oder stadtweit möglich sein, ohne dass ein Bebauungsplan geändert werden muss, führte das Bundesbauministerium aus. Dies sei bisher nur im Einzelfall möglich gewesen. Die vereinfachte Verdichtung zielt etwa auf Familien mit einem großen Garten ab. »Kinder können künftig schneller und einfacher ein eigenes Haus auf diesem Grundstück errichten«, hieß es.
Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, bezeichnete den Reformentwurf als »gut gemeint«, aber nicht ausreichend. »Die weiteren neuen, zum Teil kleinteiligen Regelungen tragen in der Summe nicht dazu bei, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu vereinfachen«, sagte auch Andreas Beulich vom Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen.
Die Gesetzesnovelle geht nun ins parlamentarische Verfahren. »Bekanntlich verlässt kein Gesetz den Deutschen Bundestag so, wie es eingebracht wurde«, kündigte die Sprecherin der Grünen für Wohnen, Bauen, Stadtentwicklung und Kommune, Christina-Johanne Schröder, bereits an.
»Unsere Zustimmung wird maßgeblich von Fortschritten bei der Stärkung des Mietrechts abhängen«, kündigte Schröder zudem an. Die FDP-Abgeordnete Carina Konrad dagegen betonte: »Ausreichend neue Wohnungen sind der wirksamste Mieterschutz und ein Eckpfeiler für die Wirtschaftswende in unserem Land.« Mit der Novelle mache die Bundesregierung den Weg frei für schnelleres Bauen.
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